Der Führerschein

  1. Name
  2. Vorname
  3. Geburtsdatum und -ort
  4. a) Ausstellungsdatum der Karte
    b) Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument; in Deutschland unbefristet
    c) Name der Ausstellungsbehörde
  5. Nummer des Führerscheins
  6. Lichtbild des Inhabers
  7. Unterschrift des Inhabers
  8. Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen
  9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, wobei eingeschlossene Klassen - ausgenommen M, L und T - grundsätzlich nicht aufgeführt werden
  10. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen
  11. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet.
  12. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
  13. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in codierter Form
  14. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland
  15. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10)

Der Führerschein wird zentral von der Bundesdruckerei hergestellt. Das Feld 14 auf der Rückseite ist beschreibbar. Der Fahrerlaubnisprüfer kann deshalb das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis in den vorbereiteten Führerschein eintragen, so dass dem Bewerber der Führerschein wie bisher trotz der zentralen Herstellung unmittelbar nach Bestehen der Prüfung ausgehändigt werden kann. Auflagen und Beschränkungen werden in Feld 12 in codierter Form eingetragen. Der Code 01 bedeutet z. B., dass der Inhaber der Fahrerlaubnis eine Brille oder eine andere Sehhilfe tragen muß. Bei der Ausstellung des Führerscheins wird der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Codes informiert. Sie ergibt sich außerdem aus der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, von Sonderfällen (z. B. bei der Beantragung eines internationalen Führerscheins) abgesehen, nicht in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht zu werden. Dies gilt auch für DDR-Führerscheine. Natürlich können die Führerscheine auf freiwilliger Basis umgetauscht werden. Z. B. bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen neuen und modernen Führerschein im "Scheckkartenformat" umzutauschen. Zwar müssen die "alten" Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden, dennoch sollten Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlicher Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen werden. Der moderne Kartenführerschein ist praktisch und handlich. Das Umtauschverfahren ist ohne großen bürokratischen Aufwand und preiswert über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (je nach Land Straßenverkehrsämter, Landratsämter, Landeseinwohnerämter) durchzuführen.